AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 84

  • Herunterladen
  • Zu meinen Handbüchern hinzufügen
  • Drucken
  • Seite
    / 651
  • Inhaltsverzeichnis
  • LESEZEICHEN
  • Bewertet. / 5. Basierend auf Kundenbewertungen
Seitenansicht 83
73
Ein Anleihegläubiger der festverzinslichen Schuldverschreibungen ist besonders dem Risiko ausgesetzt,
dass der Preis dieser Schuldverschreibungen aufgrund von Änderungen des Marktzinses sinkt.
Die Schuldverschreibungen sind festverzinslich. Ein Anleihegläubiger festverzinslicher Schuldverschrei-
bungen ist in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, dass der Preis solcher Schuldverschreibungen
aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes sinkt. Während der Nominalzinssatz einer festverzinsli-
chen Schuldverschreibung, wie näher in den Anleihebedingungen ausgeführt, während der Laufzeit der
Schuldverschreibungen festgelegt ist, ändert sich typischerweise der Marktzinssatz täglich. Mit der Ver-
änderung des Marktzinssatzes ändert sich auch der Preis festverzinslicher Schuldverschreibungen, nur
typischerweise in entgegengesetzter Richtung. Wenn also der Marktzinssatz steigt, fällt typischerweise
der Preis festverzinslicher Schuldverschreibungen, bis der Effektivzins dieser Schuldverschreibungen
ungefähr dem Marktzinssatz vergleichbarer Anleihen entspricht. Wenn der Marktzinssatz fällt, steigt typi-
scherweise der Preis festverzinslicher Schuldverschreibungen, bis der Effektivzins dieser Schuldver-
schreibungen ungefähr dem Marktzins vergleichbarer Anleihen entspricht. Wenn ein Anleihegläubiger
der Schuldverschreibungen diese bis zum Ende ihrer Laufzeit hält, sind Veränderungen des Marktzinses
für den Anleihegläubiger unbeachtlich, da die Schuldverschreibungen nach den Anleihebedingungen zu
dem Nennbetrag zurückgezahlt werden.
Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte
gegenüber der Emittentin zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch
Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009 (SchVG)
Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen.
Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte
gegenüber der Emittentin zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch
Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009 (SchVG) Ände-
rungen der Anleihebedingungen zustimmen. Sofern ein Gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger
ernannt wird, könnte ein bestimmter Anleihegläubiger ganz oder teilweise das Recht, seine Rechte ge-
genüber der Emittentin geltend zu machen oder durchzusetzen, verlieren.
Der Marktwert der Schuldverschreibungen könnte sinken, falls der Markt seine Einschätzung der
Kreditwürdigkeit wegen möglicher zukünftiger Änderungen von Rechnungslegungsstandards und da-
mit von Abschlussposten ändert.
Der Konzernabschluss der Emittentin wird nach IFRS wie sie in der EU angewendet werden und nach
weiteren Anforderungen des Rechts von Luxemburg (vorher Kanalinseln) erstellt. Neue oder geänderte
Bilanzierungsregeln könnten zu Anpassungen der jeweiligen Bilanzpositionen der Emittentin führen. Dies
könnte zu einer anderen Wahrnehmung des Marktes im Bezug auf die Kreditwürdigkeit der Emittentin
führen. Als Folge besteht das Risiko dass der Marktwert der Schuldverschreibungen sinken könnte.
Es bestehen keine Beschränkungen für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin künftig auf-
nehmen darf.
A/jointfilesconvert/379448/bgesehen von den Begrenzungen der Höhe der Verschuldung, die in den Anleihebedingungen festge-
setzt ist, gibt es keine Beschränkungen für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin zukünftig im
gleichen Rang zu den Schuldverschreibungen begeben darf. Jede Aufnahme zusätzlicher Verbindlichkei-
ten (Fremdkapital), innerhalb der durch die Anleihebedingungen gesetzten Grenzen, kann den Betrag
reduzieren, den die Anleihegläubiger im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin erhalten.
Seitenansicht 83
1 2 ... 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 ... 650 651

Kommentare zu diesen Handbüchern

Keine Kommentare