AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 562

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F-321
l) Pensionsverpflichtungen und andere Altervorsorgeverpflichtungen
In Übereinstimmung mit der örtlichen Gesetzgebung und der historischen Praxis in den einzelnen Ländern betei-
ligt sich die Gruppe an betrieblichen Pensionsplänen.
Bei beitragsorientierten Plänen zahlt die Gruppe die Beiträge jeweils bei Fälligkeit. Da die Gruppe nicht verant-
wortlich ist für gesetzliche oder faktische Verpflichtungen aus den Plänen, die über die Beitragszahlung hinaus
gehen, werden hierfür keine Rückstellungen gebildet. Rückstellungen für leistungsorientierte Pläne werden fol-
gendermaßen gebildet:
unter Verwendung der Methode der laufenden Einmalprämien
(Projected Unit Credit Method) (mit
geschätztem Endgehalt), bei der in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des endgültigen Leistungsan-
spruchs erdient wird und jeder dieser Leistungsbausteine separat bewertet wird, um so die endgültige
Verpflichtung aufzubauen. Zur Berechnung der Verpflichtung werden versicherungsmathematische
Annahmen, wie Sterblichkeitsraten, Mitarbeiterfluktuation und erwartete zukünftige Gehaltsniveaus
verwendet;
unter Verwendung der „Korridor”-Methode, bei der versicherungsmathematische Gewinne und Verlus-
te ausgewiesen werden, wenn deren nicht ausgewiesener kumulierter Nettobetrag zu Beginn des Be-
richtszeitraums einen bestimmten „Korridor" übersteigt. Der Korridor beträgt 10 % des höheren Werts
aus dem Barwert der Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte zu Beginn
des Berichtszeitraums. Der Korridor wird für jeden Plan separat errechnet und angewandt. Der kumu-
lierte Nettobetrag der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste zu Beginn des Berichtszeit-
raums, der über den Korridor hinausgeht, wird linear über die erwartete durchschnittliche Restlebensar-
beitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer a/jointfilesconvert/379448/bgeschrieben.
Die Aufwendungen, die sich aus Veränderungen und anderen Altersvorsorgeverpflichtungen ergeben, sind je
nach Art der jeweiligen Verpflichtung, bei den Einnahmen aus betrieblicher Tätigkeit und bei Sonstigen Finan-
zerträgen / (-verlusten) erfasst.
Die Gruppe wendet die Korridor-Methode an, um die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste über
die erwartete Restlebensarbeitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer als Gewinne oder Verluste zu erfassen,
und hat daher beschlossen, die Änderung zu IAS 19 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, gemeinschaftlich verwaltete Pläne und Angaben zum 1.
Januar 2006, nach der alle versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen
direkt im Eigenkapital zu erfassen wären, nicht anzuwenden.
m) Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen
Rückstellungen für Restrukturierungskosten werden erfasst, nachdem die Umstrukturierungsprogramme von der
Gruppenleitung genehmigt und bekannt gegeben wurden, was zu Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Dritten
führt.
Solche Kosten beziehen sich hauptsächlich auf Abfindungszahlungen, vorzeitige Pensionierungen, Lohnfortzah-
lungen bis zum Ende einer bestimmten Kündigungsfrist, in der keine Arbeitsleistung erbracht wird, Umschu-
lungskosten für ausgeschiedene Arbeitnehmer und andere Kosten im Zusammenhang mit einer Betriebsschlie-
ßung. Ausbuchungen von Gegenständen des Anlagevermögens, von Vorräten und anderen Vermögenswerten,
die direkt mit Umstrukturierungsmaßnahmen verbunden sind, werden ebenfalls unter den Restrukturierungskos-
ten erfasst.
n) Latente Steuern
Latente Einkommensteuern werden berechnet nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für alle tem-
porären Differenzen zwischen der Steuerbasis für Vermögenswerte und Schulden und den gebuchten Beträgen,
einschließlich der Stornobuchungen in einzelnen Konten der Tochterunternehmen, die ausschließlich zu steuerli-
chen Zwecken vorgenommen werden. Alle Beträge, die sich aus veränderten Steuersätzen ergeben, werden in
dem Jahr ausgewiesen, in dem die veränderten Steuersätze im Wesentlichen in Kraft gesetzt werden.
Latente Einkommensteueransprüche werden in der Konzernbilanz erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass der
Steuervorteil künftig realisiert wird.
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