AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 508

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F-267
Finanzielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, einschließlich Darlehensforderungen
Investitionen in Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Bei negativem Eigenkapital der Beteili-
gungen werden die Investitionen mit Null bewertet. Garantiert die Gesellschaft jedoch die Schulden der jeweili-
gen Beteiligung, wird eine Rückstellung gebildet. Diese Rückstellung wird in erster Linie zu Lasten der Forde-
rungen aus der jeweiligen Beteiligung erfasst. Der Rest wird unter Rückstellungen bezogen auf den Teil der
durch die Beteiligung entstehenden Verluste oder auf die von der Gesellschaft nach ihrer Einschätzung für diese
Beteiligungen zu erbringenden Zahlungen erfasst.
Begebene Darlehen und sonstige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Zinsen sind
in den sonstigen Forderungen berücksichtigt. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ab-
schnitt „Finanzerträge“ in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem sie angekündigt werden. Zinserträge werden bei
ihrem Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Verwendung der Effektivzinsmethode verbucht. Gewin-
ne oder Verluste werden im Gewinn oder Verlust unter „Finanzerträge” oder „Finanzierungsaufwand” verbucht.
Vorräte und unfertige Erzeugnisse
Vorräte und unfertige Erzeugnisse werden zum niedrigeren Betrag von Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden im wesentlichen auf
Grundlage des gewichteten Durchschnittspreises berechnet. Rückstellungen für Vorräte und unfertige Erzeugnis-
se werden auf Grundlage einer Analyse der vorhersehbaren Änderungen bei der Nachfrage, Technologien oder
dem Markt berechnet, um veraltete oder überschüssige Vorräte oder unfertige Erzeugnisse zu identifizieren. Bei
hergestellten Vorräten und unfertigen Erzeugnissen umfassen die Herstellungskosten einen auf Grundlage der
üblichen betrieblichen Kapazität
angemessen Anteil an den Produktionsgemeinkosten. Der Nettoveräußerungs-
wert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten
bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
Rückstellungen für Abschreibungen auf Vorräte und unfertige Erzeugnisse
Vorräte und unfertige Erzeugnisse werden zum niedrigeren Betrag von Anschaffungs- oder Herstellungskosten
oder Nettoveräußerungswert bewertet. Anschaffungs- und Herstellungskosten werden im wesentlichen auf
Grundlage des gewichteten Durchschnittspreises berechnet. Rückstellungen für Vorräte und unfertige Erzeugnis-
se werden auf Grundlage einer Analyse der vorhersehbaren Änderungen bei der Nachfrage, Technologien oder
dem Markt berechnet, um veraltete oder überschüssige Vorräte oder unfertige Erzeugnisse zu identifizieren.
Forderungen
Eine Forderung ist wertgemindert, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass nach dem erstmaligen Ansatz
des Vermögenswertes ein Schadensfall eingetreten ist und dass dieser Schadensfall verlässlich bewertbare nega-
tive Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Cashflows dieses Vermögenswertes hatte.
Die Gesellschaft berücksichtigt Hinweise auf eine individuelle oder kollektive Wertminderung von Forderungen.
Alle für sich genommen bedeutsamen Forderungen werden auf eine individuelle Wertminderung überprüft. Alle
für sich genommen bedeutsamen Forderungen, bei denen keine individuelle Wertminderung festgestellt wird,
werden sodann gemeinsam auf eine bereits eingetretene, jedoch noch nicht festgestellte Wertminderung unter-
sucht. Forderungen, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden in eine Gruppe von Forderungen mit
vergleichbaren Risikoprofilen aufgenommen und gemeinsam auf Wertminderung untersucht.
Zur gemeinsamen Wertminderungsbeurteilung legt die Gesellschaft historische Trends der Wahrscheinlichkeit
eines Zahlungsverzugs, des zeitlichen Anfalls von Rückflüssen und der Höhe des entstandenen Verlusts zugrun-
de, angepasst um die Beurteilungen der Geschäftsführung im Hinblick darauf, ob die aktuellen wirtschaftlichen
und die Kreditvergabebedingungen im Vergleich zu den historischen Trends eher eine positive oder eine negati-
ve Entwicklung des tatsächlichen Verlusts bedingen.
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