
F-315
b) Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse sind unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert worden.
Nachdem die Beherrschung über ein Unternehmen erlangt wurde, sind dessen Vermögenswerte und Schulden
gemäß den IFRS-Anforderungen zum beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs bewertet worden. Unter-
schiede zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert sind unter den jeweiligen Vermögenswerten
oder Schulden ausgewiesen worden. Im Falle des Erwerbs der SPS (Saft Power Systems) Gruppe in 2005 wurde
der Überschuss zwischen dem Anteil der Gruppe an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren
Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten gegenüber den Anschaffungskosten neu bewertet und
der verbleibende Überschuss wurde in die Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.
c) Fremdwährungsumrechnung
Die Bilanzen der konsolidierten Tochterunternehmen außerhalb der Eurozone wurden zum Jahresendwechsel-
kurs in Euro umgerechnet und ihre Gewinn- und Verlustrechnungen und ihre Kapitalflussrechnungen wurden
zum Jahresdurchschnittswechselkurs in Euro umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Umrechnungsanpassun-
gen wurden beim Eigenkapital unter „kumulierte Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung” verbucht.
Wertberichtigungen des beizulegenden Zeitwerts in Folge des Erwerbs eines ausländischen Unternehmens sind
in den Vermögenswerten und Schulden dieses Unternehmens berücksichtigt. Sie sind in der funktionalen Wäh-
rung des Unternehmens ausgewiesen und unter Verwendung des Abschlusswechselkurses umgerechnet.
Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Datum der Transaktion geltenden Umrechnungskurs umge-
rechnet. Am Jahresende werden Währungsguthaben und -Verbindlichkeiten in fremder Währung zu dem am
Datum der Transaktion geltenden Umrechnungskurs umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Umrechnungs-
gewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Finanzerträge / (-verluste)“
ausgewiesen.
Finanzinformationen, die in anderen Währungen als dem Euro erstellt wurden, sind pro Fremdwährungseinheit
zu folgenden Umrechnungskursen in Euro umgerechnet worden:
Land
Währung
Abschluss-
wechselkurse
2008
Durchschnitts-
wechselkurse
2008
Abschluss-
wechselkurse
2007
Durchschnitts-
wechselkurse
2007
Kanada
CAD
0,59 0,64
0,69 0,68
China
.........................
CHY
0,11 0,10
0,09 0,10
Indien
INR
0,01 0,02
0,02 0,02
Malaysia
MYR
0,21 0,20
0,21 0,21
Rumänien
ROL
0,25 0,27
0,28 0,30
Russland
RUB
0,02 0,03
0,03 0,03
Singapur
SGD
0,50 0,48
0,47 0,48
Vereinigtes König-
reich
..........................
GBP
1,05 1,26
1,36 1,46
Vereinigte Staaten
USD
0,72 0,68
0,68 0,73
d) Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Aufwendungen für Forschungstätigkeiten, die zum Zweck neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnis-
se durchgeführt werden, werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst. Entwicklungstätigkeiten beinhalten einen
Plan oder ein Konzept zur Herstellung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Verfahren. Aufwendungen
für Entwicklung werden nur dann aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich gemessen werden können,
das Produkt oder Verfahren technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
wahrscheinlich ist und die Gruppe beabsichtigt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu
nutzen oder zu verkaufen und hierfür ausreichende Mittel hat. Aktivierte Aufwendungen umfassen Materialkos-
ten, direkte Arbeitskosten und Gemeinkosten, die der Herstellung des Vermögenswerts zu seinem beabsichtigten
Zweck direkt zurechenbar sind. Sonstige Entwicklungsaufwendungen werden bei ihrem Anfall als Aufwand
erfasst.
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen
und kumuliertem Wertminderungsaufwendungen bewertet.
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