3
Anzahl der zu emittierenden Schuld-
verschreibungen:
Bis zu 125.000. Die endgültige Anzahl der zu emittierenden
Schuldverschreibungen wird nach dem Ende des Angebotszeit-
raums gemäß den erhaltenen Zeichnungsangeboten bestimmt und
wird in einer Mitteilung auf der Internetseite der Emittentin
(www.aegps.com) an oder vor dem Tag der Begebung der Schuld-
verschreibungen veröffentlicht.
Ausgabepreis: 100 %
Verzinsung und Rendite: Die Schuldverschreibungen werden vom 1. Dezember 2010 (ein-
schließlich) bis zum 1. Dezember 2015 (ausschließlich) mit einem
jährlichen Zinssatz von 9,25 % verzinst. Die Zinsen sind nachträg-
lich am 1. Dezember eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zins-
zahlung auf die Schuldverschreibungen erfolgt am 1. Dezember
2011. Die Rendite beträgt 9,25 %.
Tag der Begebung und Beginn der
Verzinsung:
1. Dezember 2010
Fälligkeitstag: 1. Dezember 2015
Stückelung: Die Schuldverschreibungen werden im Nennbetrag von je EUR
1.000 begeben.
Form der Schuldverschreibungen: Die Schuldverschreibungen werden zunächst durch eine vorläufi-
ge Inhaber-Globalurkunde (die „vorläufige Globalurkunde“)
ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking,
Frankfurt am Main (das „Clearing System“) hinterlegt wird.
Schuldverschreibungen, die durch die vorläufige Globalurkunde
verbrieft sind, werden gegen Schuldverschreibungen, die durch
eine Inhaber-Dauerglobalurkunde (die „Dauerglobalurkunde“
und die vorläufige Globalurkunde und die Dauerglobalurkunde,
gemeinsam die „Globalurkunde“ ohne Zinsscheine verbrieft sind,
nicht früher als 40 Tage nach dem Tag der Begebung gemäß den
in den Anleihebedingungen dargelegten Bestimmungen ausge-
tauscht. Insbesondere ein solcher Austausch und jegliche Zinszah-
lung auf durch die vorläufige Globalurkunde verbriefte Schuldver-
schreibungen erfolgen erst nach Vorlage von Bescheinigungen,
wonach der wirtschaftliche Eigentümer der durch die vorläufige
Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen keine U.S.-
Person ist, gemäß den Regelungen und Betriebsverfahren des
Clearing Systems. Zahlungen auf die vorläufige Globalurkunde
erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheinigungen. Es werden
keine Einzelurkunden und keine Zinsscheine begeben.
Kommentare zu diesen Handbüchern