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m) Leasingzahlungen
Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen werden erfolgswirksam erfasst und linear
über die Laufzeit des Leasingverhältnisses a/jointfilesconvert/379448/bgeschrieben. Erhaltene Anreize für den Abschluss von Leasing-
Vereinbarungen werden als integraler Bestandteil des gesamten Leasingaufwands über die Laufzeit des Leasing-
verhältnisses erfasst. Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen sind in die
Finanzierungskosten und den Tilgungsanteil der Restschuld aufzuteilen. Die Finanzierungskosten sind so über
die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu verteilen, dass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die ver-
bliebene Schuld entsteht.
Eventualleasingzahlungen werden durch Überprüfung der Mindestleasingzahlungen über die verbleibende Lauf-
zeit des Leasingverhältnisses erfasst, wenn eine Anpassung des Leasingverhältnisses bestätigt wird.
n) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Finanzerträge umfassen Zinserträge auf investierte Mittel (einschließlich zur Veräußerung verfügbarer finanziel-
ler Vermögenswerte), Dividendenerträge, Gewinne aus der Veräußerung von zur Veräußerung verfügbaren fi-
nanziellen Vermögenswerten, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte sowie Gewinne aus erfolgswirksam erfassten Sicherungsin-
strumenten. Zinserträge werden bei ihrem Entstehen anhand der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung ausgewiesen. Dividendenerträge werden an dem Tag, an dem der Anspruch der Gruppe auf den
Erhalt von Zahlungen entsteht, erfolgswirksam erfasst. Im Falle börsennotierter Wertpapiere ist dies der Ex-Tag
für die Dividende.
Die Finanzierungsaufwendungen setzen sich zusammen aus Zinsaufwand auf Fremdkapitalaufnahmen, Abwick-
lung der Diskontierung von Rückstellungen, als Verbindlichkeiten eingestufte Dividenden auf Vorzugsaktien,
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziel-
len Vermögenswerte, auf finanzielle Vermögenswerte erfassten Wertminderungen sowie Verlusten aus erfolgs-
wirksam erfassten Sicherungsinstrumenten. Fremdkapitalkosten, die nicht direkt dem Erwerb, dem Bau oder der
Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden anhand der Effektivzins-
methode in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt.
Fremdwährungsgewinne und -verluste werden saldiert ausgewiesen.
o) Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand umfasst sowohl tatsächliche als auch latente Steuern. Tatsächliche Ertragsteuern und
latente Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, wenn sich die Steuer auf einen Unternehmenszusammen-
schluss oder auf Posten bezieht, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst werden.
Tatsächliche Steuern sind die erwarteten zu entrichtenden oder erhaltenden Steuern auf das zu versteuernde
Jahresergebnis anhand von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie
etwaige Anpassungen der für vergangene Jahre zu entrichtenden Steuern.
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den bilanziellen Buchwerten der Vermögenswerte
und Schulden und den steuerlichen Beträgen angesetzt. Für die folgenden temporären Differenzen werden keine
latenten Steuern ausgewiesen: bei dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und Schulden zu einem Ge-
schäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilan-
zielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, sowie bei Differenzen aus Anteilen
an Tochtergesellschaften und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern es wahrscheinlich ist, dass sich
diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
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