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Eine etwaige Knappheit von Komponenten oder Erhöhung der Preise von Komponenten könnte die
Ertragslage der AEG PS Gruppe verschlechtern.
Derzeit stellen die Ausgaben der AEG PS Gruppe für Komponenten den größten Aufwandsposten dar.
Für die Fertigung der AEG PS Gruppe ist eine Vielzahl von Komponenten erforderlich. So können be-
stimmte Teile nur von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten bezogen werden oder sie unterliegen
Schwankungen auf den Rohstoffmärkten. Der AEG PS Gruppe könnte es nicht gelingen, die Erhöhung
der Preise von Komponenten an ihre Kunden weiterzugeben, was zu Einbußen bei ihrer operativen Marge
oder sogar zu einem Verlust führen könnte. Darüber hinaus könnten einige der Lieferanten der
AEG PS Gruppe insolvent werden. In diesem Falle könnte die AEG PS Gruppe die an solche Lieferanten
erbrachten Vorauszahlungen verlieren, und sollte ein Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen zur
Lieferung von für die Produkte der AEG PS Gruppe erforderlichen Komponenten nicht nachkommen
können, könnte die AEG PS Gruppe zugesagte Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden nicht oder
nicht fristgerecht erfüllen. Auch könnten Lieferanten aus anderen Gründen nicht in der Lage oder nicht
bereit sein, die Nachfrage nach Komponenten durch die AEG PS Gruppe zu befriedigen. Beispielsweise
haben sich viele Lieferanten von Elektronikteilen angesichts der Finanzkrise und der daraus resultieren-
den Unwägbarkeiten über die künftige Entwicklung der Weltwirtschaft vor allem darauf beschränkt, ihre
Lagerbestände zu verkaufen und davon Abstand genommen, Investitionen in die Fertigung neuer Kom-
ponenten zu tätigen. Infolgedessen gibt es zurzeit weltweit Angebotsengpässe für viele Elektronikkompo-
nenten. Daher könnten Lieferausfälle, eine Knappheit von Komponenten oder Preiserhöhungen wesentli-
che nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der AEG PS Gruppe haben.
Der AEG PS Gruppe könnte es nicht gelingen, ihr technologisches Know-how und ihr geistiges Eigen-
tum in ausreichendem Maße zu schützen.
Die AEG PS Gruppe verfügt über eine große Anzahl von Patenten und Geschäftsgeheimnissen, die für
ihren Technologievorsprung von erheblicher Bedeutung sind. Der geschäftliche Erfolg der
AEG PS Gruppe ist in gewissem Maße von ihrer Fähigkeit abhängig, ihre gegenwärtigen und zukünftigen
geschützten Technologien, Produktdesigns, Fertigungsverfahren und ihr geschütztes Know-how unter
Anwendung des einschlägigen Rechts zum Schutz von Rechten am geistigen Eigentum, von Patenten,
Marken und Urheberrechten zu schützen. Dritte könnten die geschützten Technologien, Produktdesigns,
Fertigungsverfahren und/oder geistigen Eigentumsrechte der AEG PS Gruppe verletzen, rechtswidrig
nutzen oder anderweitig verletzen. Die Verhinderung von Verletzungen, der rechtswidrigen Nutzung oder
sonstiger Verstöße im Rechtswege oder die Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche kann
kostenintensiv sein und die Aufmerksamkeit der Geschäftsführung in Anspruch nehmen sowie zu einem
Abfluss von Ressourcen aus dem Geschäftsbetrieb der AEG PS Gruppe führen, ohne dass ein Erfolg ga-
rantiert ist. Bisher ist der Gesetzesvollzug von Gesetzen zum Schutz von Rechten am geistigen Eigentum
in Schwellenmärkten schwach ausgeprägt. Dementsprechend könnte der der AEG PS Gruppe in China,
Indien und anderen Schwellenmärkten zur Verfügung stehende Schutz von gewerblichen Schutzrechten
und der Vertraulichkeit nicht so wirksam sein wie in Westeuropa oder in den Vereinigten Staaten. Ferner
wurde eine große Anzahl von Patenten im Wege eines Patentübertragungs- und Lizenzvertrages von der
Alcatel-Lucent auf die AEG PS Gruppe übertragen. Die übertragenen Patente wurden noch nicht bei allen
zuständigen Patentämtern umgeschrieben, und eine sehr große Anzahl an Patenten ist noch auf den Na-
men Alcatel-Lucent eingetragen. O/jointfilesconvert/379448/bgleich die Patenteigentümerschaft der AEG PS Gruppe bisher nicht
bestritten wurde, wäre die AEG PS Gruppe bei der Rechtsverteidigung ihrer Patentrechte darauf angewie-
sen, sich auf den Patentübertragungs- und Lizenzvertrag zu berufen. Sollte es der AEG PS Gruppe nicht
gelingen, ihr technologisches Know-how in ausreichendem Maße zu schützen oder die Verletzung ihrer
geistigen Eigentumsrechte durch Dritte zu unterbinden, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkun-
gen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AEG PS Gruppe haben.
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