AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 558

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F-317
Die Abschreibung beginnt, sobald das betreffende Produkt oder Verfahren verwendet werden kann und erfolgt
linear über die geschätzte Nutzungsdauer (in der Regel 3 bis 7 Jahre).
e) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Nur die Posten, die verlässlich bewertet werden können und deren wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich dem
Konzern zufließen wird, werden als Vermögenswerte anerkannt.
Sobald Ereignisse oder Veränderungen der Marktbedingungen auf das Risiko einer Wertminderung der immate-
riellen Vermögenswerte und der Sachanlagen hindeuten, wird eine ausführliche Überprüfung durchgeführt, um
feststellen zu können, ob der Nettobuchwert dieser Vermögenswerte unter ihrem erzielbaren Wert liegt, welcher
definiert wird als der größere der folgenden Werte: dem beizulegenden Zeitwert (abzüglich der Verkaufskosten)
und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert wird ermittelt durch Abzug der erwarteten künftigen Cashflows aus
der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts und seiner endgültigen Veräußerung.
Um testen zu können, ob eine Wertminderung vorliegt, werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von
Vermögenswerten zusammengefasst, welche Zahlungsmittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung generieren,
welche weitgehend unabhängig sind von den Zahlungsmittelzuflüssen aus anderen Vermögenswerten oder
Gruppen von Vermögenswerten („zahlungsmittelgenerierende Einheit”).
Wenn eine solche Überprüfung darauf hindeutet, dass die erzielbaren Werte niedriger sind als die Nettobuchwer-
te, stellt die Gruppe Überlegungen darüber an, welche Wirkung andere Geschäftsstrategien, wie beispielsweise
verpflichtende Restrukturierungspläne bei den betroffenen Unternehmen, auf deren künftige Kapitalflüsse haben
könnten. Falls erforderlich, wird ein Wertminderungsaufwand angesetzt, der den Buchwert dieser immateriellen
Vermögenswerte und Sachanlagen auf die erzielbaren Erträge verringert.
Der Wertminderungsansatz wird aufgehoben (sog. Wertaufholung), wenn Änderungen in den Schätzungen,
welche zur Bestimmung der erzielbaren Werte verwendet wurden, eingetreten sind. Der infolge einer Wertaufho-
lung erhöhte Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht den Buchwert übersteigen, der bestimmt worden wäre
(abzüglich der Abschreibungen), wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden
wäre.
f) Negativer Geschäfts- oder Firmenwert
Mögliche Beträge, um die der beizulegende Nettozeitwert erworbener identifizierbarer Vermögenswerte, Schul-
den und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten übersteigt, werden nach einer Neubewertung bei den
Gewinnen und Verlusten ausgewiesen.
g) Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte umfassen gekaufte Software, Patente und Lizenzen und werden zu ihren Anschaf-
fungskosten abzüglich Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Immaterielle Vermö-
genswerte werden im Allgemeinen linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (in der Regel drei bis sieben Jahre)
a/jointfilesconvert/379448/bgeschrieben.
Die Abschreibungsmethode, die Nutzungsdauer und die Restwerte werden zu jedem Abschlussstichtag einer
Überprüfung unterzogen.
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