AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 224

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Vereinigte Staaten von Amerika
Der Sole Lead Manager hat bestätigt, dass die Schuldverschreibungen nicht nach dem US Securies Act
aus dem Jahr 1933 (in der jeweils geltenden Fassung) (der „US Securities Act“) registriert sind und daher
nicht an oder auf Rechnung von US-amerikanischen Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika
angeboten, verkauft oder geliefert werden dürfen, es sei denn eine Ausnahme greift insofern ein, als die
Transaktion nicht unter den Anwendungsbereich des US Securities Act fällt oder als die Transaktion nicht
unter die Registrierungsbestimmungen fällt. Der Sole Lead Manager hat zugesichert und sich verpflichtet,
dass weder er noch eine andere Person, die auf seine Rechnung handelt, die Schuldverschreibungen ange-
boten, verkauft oder geliefert hat und dass er keine Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten
anbieten, verkaufen oder liefern wird, es sei denn, dies geschieht entsprechend Regel 903 Regulation S
des US Securities Acts. Folglich hat der Sole Lead Manager zugesichert und sich verpflichtet, dass weder
er noch seine Tochtergesellschaften, noch ein für ihn oder diese handelnde Dritte in Bezug auf die
Schuldverschreibungen gezielte, mit diesen Beschränkungen nicht vereinbarte Verkaufsbemühungen oder
allgemeine auf die Schuldverschreibungen bezogene Beratungen unternommen hat und diese auch nicht
unternehmen wird. Die in diesem Absatz verwendeten Begriffe haben die ihnen in der Regulation S zu-
gewiesene Bedeutung.
Die Schuldverschreibungen werden nach Maßgabe der Vorschriften des United States Treasury Regulati-
on § 1.163-5(c)(2)(i)(D) („TEFRA D Regeln” oder „TEFRA D”) begeben. (a) Mit Ausnahme des nach
den TEFRA D Regeln Erlaubten, hat der Sole Lead Manager zugesichert, dass (i) er keine Schuldver-
schreibungen angeboten oder verkauft hat und verpflichtet sich während der Sperrfrist diese nicht an eine
sich in den Vereinigten Staaten oder U.S. Gebieten befindliche Person oder einen US-Bürger anzubieten
oder zu verkaufen, und (ii) er die Schuldverschreibungen nicht geliefert hat und verpflichtet sich diese
nicht innerhalb der Vereinigten Staaten oder U.S. Gebieten Schuldverschreibungen auszuliefern, die wäh-
rend der Sperrfrist verkauft werden; (b) der Sole Lead Manager hat zugesichert, dass während der Sperr-
frist Verfahren eingeführt wurden und dass diese auch weiter erhalten bleiben werden, die dazu dienen,
um sicher zu stellen, dass alle Arbeitnehmer und Vertreter, die direkt in dem Verkaufsprozess der
Schuldverschreibungen involviert sind, sich dessen bewusst sind, dass die Schuldverschreibungen wäh-
rend der Sperrfrist nicht an eine Vereinigten Staaten oder U.S. Gebieten befindliche Person oder einen
US-Bürger angeboten oder verkauft werden dürfen, es sei denn dies ist nach den TEFRA D Regeln er-
laubt. (c) Falls der Sole Lead Manager eine Person aus den Vereinigten Staaten ist, sichert er zu, dass er
die Schuldverschreibungen nur zum Zwecke des Wiederverkaufs im Zusammenhang mit ihrer Begebung
kauft und dass, falls er diese auf eigene Rechnung weiter behält, dies nur im Einklang mit den Vorschrif-
ten der U.S. Treasury Regulation 1.163-5(c)(2)(i)(D)(6) geschieht; und (d) Im Hinblick auf jedes Toch-
terunternehmen, welches während der Sperrfrist solche Schuldverschreibungen von dem Sole Lead Ma-
nager zum Zwecke des Angebotes oder des Verkaufs erwirbt, hat der Sole Lead Manager die Zusicherun-
gen und Verpflichtungen nach Absatz (a), (b) und (c) wiederholt und bestätigt. Die Begriffe in diesem
Absatz haben den ihnen durch den U.S. Internal Revenue Code und den darauf basierenden Vorschriften
(inklusive den TEFRA D Regeln) zugemessene Bedeutung.
Großbritannien
Close Brothers hat zugesichert und sich verpflichtet, dass (a) er jegliche Einladung oder Veranlassung zur
Aufnahme von Investmentaktivitäten im Sinne des § 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (in
der derzeit gültigen Fassung) („FSMA”)) in Verbindung mit der Begebung oder dem Verkauf der
Schuldverschreibungen nur unter Umständen, in denen § 21 Absatz 1 FSMA auf die Emittentin oder die
Garantin keine Anwendung findet, entgegengenommen oder in sonstiger Weise vermittelt hat oder wei-
tergeben oder in sonstiger Weise vermitteln wird bzw. eine solche Weitergabe oder sonstige Art der Ver-
mittlung nicht veranlasst hat oder veranlassen wird; und (b) er bei seinem Handeln hinsichtlich der
Schuldverschreibungen in dem, aus dem oder anderweitig das Vereinigte Königreich betreffend alle an-
wendbaren Bestimmungen des FSMA eingehalten hat und einhalten wird.
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