AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 318

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F-77
In anderen Währungen als dem Euro aufbereitete Finanzinformationen werden zu den nachstehend aufgeführten
Euro-Kursen für die jeweiligen Fremdwährungseinheiten umgerechnet.
Land Währung Stichtagskurs
2009
Durch-
schnittskurs
2009
Stichtagskurs
2008
Durch-
schnittskurs
2008
Kanada CAD 0,66 0,63 0,59 0,64
China CNY 0,10 0,10 0,11 0,10
Indien INR 0,01 0,01 0,01 0,02
Malaysia MYR 0,20 0,20 0,21 0,20
Russland RUB 0,02 0,02 0,02 0,03
Singapur SGD 0,50 0,49 0,50 0,48
Vereinigtes Königreich GBP 1,13 1,12 1,05 1,26
Vereinigte Staaten USD 0,69 0,72 0,72 0,68
c) Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung wird auf Grundlage der indirekten Methode erstellt. Die Cashflows in Fremdwährun-
gen wurden zu den gewichteten Durchschnittskursen für die betreffenden Perioden in Euro umgerechnet. Als
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts oder Absicherung von Zahlungsströmen bilanzierte Cashflows aus
derivativen Instrumenten werden in der gleichen Kategorie eingestuft wie die Cashflows aus den gesicherten
Grundgeschäften. Die Cashflows aus anderen derivativen Instrumenten werden entsprechend der Art des Instru-
ments eingestuft.
Derivative Finanzinstrumente
Die Gesellschaft setzt zur Absicherung ihrer Währungs- und Zinsänderungsrisiken aus der betrieblichen Tätig-
keit sowie der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit derivative Finanzinstrumente ein. Im Allgemeinen beab-
sichtigt die Gruppe, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften zur Minimierung der Auswirkungen von Wech-
selkursschwankungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung einzusetzen.
Hierfür in Frage kommende Derivate sind Zinsswaps, Forward Rate Agreements, Caps, Floors und Devisenter-
mingeschäfte. Transaktionen werden mit einer begrenzten Anzahl von Vertragsparteien mit hervorragenden
Bonitätsratings a/jointfilesconvert/379448/bgeschlossen. Die Maßnahmen zur Absicherung des Währungs- und Zinsänderungsrisikos sind
in internen Richtlinien und Vorschriften (Richtlinien zur Finanzplanung) geregelt und von dem Board genehmigt
und überwacht. Nach Maßgabe dieser Finanzrichtlinien hält und begibt die Gruppe keine derivativen Finanzin-
strumente zu Handelszwecken.
Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert erfasst und die zurechenbaren
Transaktionskosten werden bei ihrem Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nach dem erst-
maligen Ansatz werden derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet und etwaige Ände-
rungen wie nachstehend beschrieben bilanziert. Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften und
Zinsswaps ist deren notierter Marktpreis zum Bilanzstichtag, der dem Barwert des notierten Terminkurses ent-
spricht.
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