AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 344

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F-103
s) Noch nicht angewendete neue Standards und Interpretationen
A/jointfilesconvert/379448/bgesehen von den in Anhangangabe 2(e) erläuterten, früher angewandten Rechnungslegungsmethoden gelten
eine Reihe neuer Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen noch nicht für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2009 und wurden daher bei der Aufstellung dieses Konzernabschlusses nicht angewandt. Die
wesentlichen Standards, die Auswirkungen auf die Gruppe haben könnten, sind:
IFRS 3 (überarbeitet) „Unternehmenszusammenschlüsse“
Auch nach dem überarbeiteten Standard sind Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zu
bilanzieren, jedoch mit einigen wesentlichen Änderungen. So sind beispielsweise alle Zahlungen für den Erwerb
eines Unternehmens zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt auszuweisen und bedingte Zahlungen,
die als Schulden eingestuft wurden, anschließend erfolgswirksam neu zu bewerten. Die Definition eines Unter-
nehmens wurde weiter gefasst, was wahrscheinlich dazu führen wird, dass Erwerbe häufiger als Unternehmens-
zusammenschluss zu bilanzieren sein werden. Es besteht ein Wahlrecht für jeden einzelnen Unternehmenser-
werb, den nicht beherrschenden Anteil an dem erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zu
dem entsprechenden Anteil des nicht beherrschenden Anteils an dem Nettovermögen des erworbenen Unter-
nehmens zu bewerten.
Sämtliche mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten, mit Ausnahme von Kosten für die E-
mission von Schuldtiteln oder Aktienpapieren, sind als Aufwand auszuweisen. Die Gruppe wird IFRS 3 (überar-
beitet) prospektiv auf alle Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 1. Januar 2010 anwenden.
IAS 27 (geändert) „Konzern- und Einzelabschlüsse“
Der überarbeitete Standard verlangt die Bilanzierung aller Geschäftsvorfälle mit nicht beherrschenden Anteilen
im Eigenkapital, falls es nicht zu einer Änderung der Beherrschungsverhältnisse kommt und diese Geschäftsvor-
fälle nicht mehr zu einem Geschäfts- oder Firmenwert oder zu Gewinnen und Verlusten führen. Die Bilanzie-
rung eines Verlusts der Beherrschung ist in diesem Standard ebenfalls geregelt. Eine gegebenenfalls verbleiben-
de Beteiligung an dem Unternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein Gewinn oder Verlust in
der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Gruppe wird IFRS 27 (überarbeitet) prospektiv auf alle
Geschäftsvorfälle mit nicht beherrschenden Anteilen ab dem 1. Januar 2010 anwenden.
IFRS 9 „Finanzinstrumente
Mit diesem Standard werden bestimmte neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziel-
len Vermögenswerten eingeführt. Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte, die derzeit in den
Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt diejenigen, die zu fortge-
führten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Der Standard und dessen beabsichtigte Ausweitung von IFRS 9 auf die Klassifizierung und Bewertung von fi-
nanziellen Verbindlichkeiten, die Ausbuchung von Finanzinstrumenten, Wertminderung und Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften sind ab dem Jahr 2013 anzuwenden, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig. Die
Gruppe prüft derzeit die Auswirkungen dieses neuen Standards auf den Konzernabschluss der Gruppe.
IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“
In IFRIC 19 wird die Bilanzierung erläutert, wenn die Bedingungen einer Schuld neu verhandelt werden und die
Verbindlichkeit daraufhin durch die Ausgabe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten durch den Kreditnehmer an
den Kreditgeber getilgt wird (als „Debt-for-Equity-Swap“ bezeichnet). Die Interpretation verlangt den Ansatz
eines Gewinns oder Verlusts in der Gewinn- und Verlustrechnung, wenn eine Verbindlichkeit durch die Ausgabe
eigener Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens getilgt wird. Die Umgliederung des beizulegenden Zeitwerts
der bestehenden finanziellen Verbindlichkeit in das Eigenkapital (ohne Erfassung eines Gewinns oder Verlusts)
ist nicht mehr zulässig. IFRIC 19 ist ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden. Die Gruppe geht nicht davon aus, dass
die Anwendung dieses IFRIC wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe haben wird.
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