F-233
Anhang zum Zwischenabschluss für den Neun-Monats-Zeitraum zum
30. September 2010
Berichtendes Unternehmen
Die AEG Power Solutions B.V. hat ihren Sitz in den Niederlanden. Die Anschrift des Gesellschaftssitzes lautet
Weerenweg 29, 1161 AH Zwanenburg, Niederlande, und der rechtliche Sitz der Gesellschaft ist in Amsterdam.
Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sind in den Bereichen Konstruktion, Entwicklung, Herstellung,
Vermarktung und Vertrieb von AC/DC-Leistungsreglersystemen, Stromrichtern, Strommodulen, Batterieladege-
räten, unterbrechungsfreien Stromversorgungssystemen, Stromstellern und Stromwandlungsprodukten tätig. Sie
verfügt über Produktionsstätten in Frankreich, Deutschland und Malaysia.
Grundlagen der Aufstellung
Im Hinblick auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 machte die Gesellschaft Gebrauch von der Be-
freiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß Artikel 408, Titel 9, Buch 2 des nieder-
ländischen Zivilgesetzbuchs. Der Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft, der 3W Power Holdings
S.A. (vormals: Germany1 Acquisition Ltd.), für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 wurde beim Han-
delsregister der Handelskammer Amsterdam eingereicht.
Dieser Zwischenabschluss wurde auf der Grundlage derselben Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses und gemäß Titel 9 Buch 2 des niederländischen Zivilgesetzbuchs aufgestellt.
Die der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden und der Bestimmung des Ergebnisses zugrunde gelegten
Grundsätze erfordern eine Angabe zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Der Berichtszeitraum des Zwischenabschlusses ist der Neun-Monats-Zeitraum zum 30. September 2010.
Dieser Zwischenabschluss wurde im Einklang mit „RJ 394 Zwischenabschlüsse“ sowie den niederländischen
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Unternehmensfortführung
Bei der Aufstellung dieses Zwischenabschlusses wurde die Annahme der Unternehmensfortführung zugrunde
gelegt.
Änderung der Rechnungslegungsmethoden
Die von der Gesellschaft bei der Aufstellung dieses Zwischenabschlusses angewandten Rechnungslegungsme-
thoden entsprechen den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 herangezogenen Rech-
nungslegungsmethoden. Neue Standards hatten keine Auswirkungen auf diesen Zwischenabschluss.
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