F-271
Darüber hinaus wird eine Rückstellung zum Bilanzstichtag für zusätzliche Verpflichtungen gegenüber der Pen-
sionskasse und den Arbeitnehmern gebildet, vorausgesetzt, dass ein Abfluss von Mitteln zur Erfüllung dieser
Verpflichtungen wahrscheinlich ist und dass deren Umfang verlässlich bewertet werden kann. Ob zusätzliche
Verpflichtungen bestehen oder nicht wird auf Grundlage des mit der Pensionskasse geschlossenen Verwaltungs-
vertrags, der mit dem Personal geschlossenen Pensionsvereinbarung sowie anderen (ausdrücklichen oder still-
schweigenden) Verpflichtungen gegenüber dem Personal beurteilt. Die Rückstellung wird auf Grundlage der
bestmöglichen Einschätzung des Gegenwartswertes der durch die Erfüllung der Verpflichtungen voraussichtlich
entstehenden Kosten zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
Für einen etwaigen Überschuss in der Pensionskasse zum Bilanzstichtag wird eine Verbindlichkeit ausgewiesen,
sofern die Gesellschaft dazu befugt ist, diesen Überschuss zu entnehmen, die Wahrscheinlichkeit besteht, dass
der Überschuss der Gesellschaft zufließt und die Forderung verlässlich festgestellt werden kann.
Erfassung von Umsatzerlösen
Verkauf von Waren
Erträge aus dem Verkauf von Waren werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder der
aus dem Verkauf resultierenden Forderung nach Abzug von Einkünften und Wertberichtigungen sowie Händler-
und Mengenrabatten bewertet. Ein Ertrag wird ausgewiesen, sofern die wesentlichen Chancen und Risiken, die
mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Käufer übergegangen sind, der Erhalt der Gegenleistung
wahrscheinlich ist, verbundene Kosten und mögliche Warenrückgaben verlässlich geschätzt werden können und
kein anhaltendes Engagement der Geschäftsführung an den Waren gegeben ist.
Die Übertragung der Chancen und Risiken variiert je nach den Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrags. Im
Allgemeinen weist der Konzern Erträge aus dem Verkauf von Waren und Anlagen aus, wenn eine vertragliche
Vereinbarung mit ihren Kunden besteht, die Lieferung erfolgt ist, die Höhe der Erträge verlässlich bewertet
werden kann und der mit der Transaktion verbundene wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich der Gruppe
zufließen wird. Gleichzeitig werden Rückstellungen für geschätzte Erträge auf Grundlage der
Vertragsbedingungen und der Erfahrung mit früheren Ansprüchen ausgewiesen. In Vereinbarungen, in denen die
Endabnahme der Waren, Anlagen, Dienstleistungen oder Software durch den Kunden bestimmt wird, werden die
Erträge in der Regel bis zur Erfüllung sämtlicher Abnahmekriterien zurückgestellt.
Erträge aus Dienstleistungen, die sich auf Reparatur- und Wartungstätigkeiten für verkaufte Waren beziehen,
werden anteilig über Leistungszeit bzw. bei Erbringung der Dienstleistungen ausgewiesen. Erträge aus
Fortbildungs- und Beratungsdienstleistungen werden ausgewiesen, wenn die Dienstleistungen erbracht werden.
Erträgeaus Produktverkäufen durch Wiederverkäufer und Vertriebspartner werden zum Zeitpunkt der Lieferung
an die Vertriebspartner ausgewiesen.
Werden zwei oder mehr Tätigkeiten oder Lieferungen, aus denen Erträge entstehen, gemäß einer einzelnen
Vereinbarung verkauft, gilt jede Lieferung als gesonderte Bilanzierungseinheit, wenn die Berechnung separat
erfolgt. Die Zuordnung von aus einer Vergütungsvereinbarung resultierenden Zahlungen zu den verschiedenen
Bilanzierungseinheiten erfolgt auf Grundlage des entsprechenden beizulegenden Zeitwertes jeder
Bilanzierungseinheit. Kann der beizulegende Zeitwert der gelieferten Position nicht verlässlich bestimmt
werden, werden die Erträge auf Grundlage der Differenz zwischen der in der Vereinbarung festgelegten
Gesamtvergütung und dem beizulegenden Zeitwert der nicht gelieferten Position ermittelt.
Lizenzgebühren und Nutzungsentgelte
Für die Nutzung der Vermögenswerte eines Unternehmens, wie Warenzeichen, Patente und Software, werden
Lizenzgebühren und Nutzungsentgelte gezahlt. Erträge werden bei Übertragung der Rechte auf den Lizenzneh-
mer oder linear über den Lizenzzeitraum erfasst.
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