F-327
iv) Wertberichtigungen bei den Sachanlagen
Wenn Ereignisse oder Veränderungen der Marktbedingungen darauf hindeuten, dass materielle oder immateriel-
le Vermögenswerte eine Wertminderung erfahren könnten, werden diese im Einzelnen überprüft, um feststellen
zu können, ob ihr Buchwert niedriger ist als ihr erzielbarer Ertrag, was dann zur Ausweisung eines Wertberichti-
gungsaufwands führen könnte (der erzielbare Ertrag ist der höhere von dem Nutzungswert und dem beizulegen-
den Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten) (siehe Punkt 2 (e)). Der Nutzungswert wird durch Berechnung des
Gegenwartswertes der künftigen Cashflows, die das Unternehmen durch den Vermögenswert zu erzielen erhofft,
geschätzt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten wird unter Zugrundelegung der verlässlichs-
ten verfügbaren Informationen (Marktstatistiken, jüngste Transaktionen etc.) berechnet. Zum 31. Dezember 2008
und 2007 wurde kein Wertminderungsaufwand ausgewiesen.
(v) Rückstellungen für Gewährleistungskosten und andere vertragliche Verpflichtungen
Es werden Rückstellungen ausgewiesen für Gewährleistungen, die Kunden für Produkte eingeräumt wurden,
oder für erwartete Verluste und Vertragsstrafen, die im Falle der Nicht-Erfüllung von vertraglichen Verpflich-
tungen zu zahlen sind. Diese Rückstellungen werden auf der Basis der historischen Renditen und aufgewendeten
Gewährleistungskosten sowie von Schätzungen errechnet. Diese Rückstellungen und spätere Veränderungen an
diesen Rückstellungen sind in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die tatsächlich gezahlten Kosten und Vertrags-
strafen können erheblich von den anfangs angesetzten Beträgen abweichen und könnten daher einen bedeuten-
den Einfluss auf die zukünftigen Ergebnisse haben.
Rückstellungen für vertragliche Verpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2008 auf EUR 5.928.000
(2007: EUR 4.834.000) (siehe Anm. 22).
(vi) Latente Steuern
Latente Steueransprüche beziehen sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differen-
zen zwischen den Buchwerten eines Vermögenswerts oder einer Schuld in der Bilanz und seiner bzw. ihrer steu-
erlichen Basis. Die Ansprüche, die sich auf die steuerlichen Verlustvorträge beziehen, werden ausgewiesen,
wenn der Konzern wahrscheinlich über zukünftige zu versteuernde Ergebnisse verfügen wird, die mit diesen
steuerlichen Verlusten verrechnet werden können.
Zum 31. Dezember 2008 beliefen sich die latenten Steueransprüche auf EUR 4.941.000 (2007: EUR 9.819.000)
(siehe Anm. 11c). Eine Bewertung der Fähigkeit der Gruppe, steuerliche Verlustvorträge nutzen zu können,
hängt von einer signifikanten Beurteilung ab. Die Gruppe analysiert die positiven und negativen Elemente, um
Schlussfolgerungen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Nutzung dieser steuerlichen Verlust-
vorträge ziehen zu können, wobei auch die unter Anmerkung 2 (n) genannten Faktoren in Betracht gezogen
werden. Diese Analyse wird regelmäßig in jedem Steuerrechtskreis durchgeführt, in dem bedeutende latente
Steueransprüche ausgewiesen sind.
Wenn künftige zu versteuernde Ergebnisse deutlich von den Prognosen abweichen, die für die Bilanzierung
latenter Steueransprüche gesprochen haben, ist die Gruppe verpflichtet, die Beträge der latenten Steueransprüche
nach unten oder nach oben zu korrigieren, was einen bedeutenden Einfluss auf die Bilanz und das Ergebnis ha-
ben würde.
(vii) Pensions- und Altersvorsorgeverpflichtungen
Wie unter Punkt 2(l) ausgeführt, beteiligt sich die Gruppe an beitragsorientierten und an leistungsorientierten
Plänen für seine Mitarbeiter. Alle diese Verpflichtungen werden anhand von versicherungsmathematischen Be-
rechnungen auf der Grundlage von Annahmen, beispielsweise Abzinsungssätze, Erträge aus Planvermögen,
künftige Gehaltserhöhungen, Arbeitnehmerfluktuation und Sterbetafeln bewertet.
Diese Annahmen werden jährlich aktualisiert. Die Annahmen, die für 2008 genehmigt wurden, und wie sie zu-
stande kamen, ist unter Anmerkung 20 ausgeführt.
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