AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 326

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F-85
Die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wert-
minderungsaufwendungen.
Forschung und Entwicklung
Ausgaben für Forschungsaktivitäten mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnis-
sen zu gelangen, werden bei ihrem Entstehen ergebniswirksam erfasst.
Entwicklungsaktivitäten sind verbunden mit einem Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder be-
trächtlich verbesserten Produkten und Verfahren. Entwicklungsausgaben werden nur dann aktiviert, wenn die
Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden nnen, das Produkt oder das Verfahren technisch und wirt-
schaftlich realisiert werden kann, voraussichtlich ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Gruppe
beabsichtigt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, und hierfür
ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen. Die aktivierten Ausgaben setzen sich zusammen aus Kosten für
Materialien und Fertigungslöhnen, direkt zurechenbaren Gemeinkosten für die Vorbereitung des Vermögens-
werts auf seine beabsichtigte Nutzung sowie den aktivierten Fremdkapitalkosten. Sonstige Entwicklungsausga-
ben werden bei ihrem Entstehen ergebniswirksam erfasst.
Die aktivierten Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich aller kumu-
lierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer, die die Gruppe erwirbt, werden zu An-
schaffungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwen-
dungen bewertet.
Nachträgliche Ausgaben
Nachträgliche Ausgaben werden nur dann aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des jeweili-
gen Vermögenswerts steigern, mit dem sie verbunden sind. Alle übrigen Ausgaben, einschließlich Ausgaben für
den selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert oder Marken, werden bei ihrem Entstehen erfolgswirksam
erfasst.
Abschreibungen
Die Abschreibungen werden für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder eines
Ersatzbetrags, abzüglich des Restwerts, berechnet.
Die immateriellen Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert werden ab dem Zeitpunkt, zu dem
sie zum Gebrauch zur Verfügung stehen, ergebniswirksam über die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern
linear a/jointfilesconvert/379448/bgeschrieben, da diese Abschreibungsmethode am genauesten den erwarteten Verlauf des Verbrauchs des
künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts widerspiegelt. Die geschätzten Nutzungsdauern für die
laufende Periode und Vergleichsperioden betragen:
Aktivierte Entwicklungskosten 3–7 Jahre
Auftragsbestand 2–3 Jahre
Kundenbeziehungen 14–20 Jahre
Technologie 4–10 Jahre
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und
gegebenenfalls angepasst.
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