AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 22

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Angebotszeitraum: Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit
erhalten, Zeichnungsangebote abzugeben, beginnt voraussichtlich
am 18. November 2010 und endet am 24. November 2010 um
17:00 Uhr (der „Angebotszeitraum“). Im Falle einer Überzeich-
nung endet der Angebotszeitraum für das Öffentliche Angebot
jedoch vor dem bezeichneten Termin, und zwar mit dem Börsen-
tag, an dem die Überzeichnung eingetreten ist. Eine Überzeich-
nung liegt vor, wenn bezogen auf einen Börsentag der Gesamtbe-
trag (i) der im Wege der Privatplatzierung der Emittentin durch
die Close Brothers übermittelten Zeichnungsangebote und (ii) der
im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsbox ein-
gestellten und bis zu dem jeweiligen Börsentag (einschließlich)
zuzurechnenden Zeichnungsangebote den Gesamtnennbetrag der
Schuldverschreibungen übersteigt (die „Überzeichnung“). Zeich-
nungsangebote, die in der Schlussnote, die die Zahlstelle zwischen
16 und 17 Uhr eines jeden Börsentages über die erhaltenen Zeich-
nungsangebote aus dem öffentlichen Angebot über die Zeich-
nungsbox gegenüber der EUWAX als Betreiber der Zeichnungs-
box abzugeben hat (die „Schlussnote“), berücksichtigt sind, wer-
den dem jeweiligen Börsentag zugerechnet. Zeichnungsangebote
des jeweiligen Börsentages, die nicht in der Schlussnote des jewei-
ligen Börsentages berücksichtigt sind, sind dem nächstfolgenden
Börsentag zuzurechnen.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, den Angebotszeitraum
zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlänge-
rung des Angebotszeitraums sowie weitere Angebotszeiträume
oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldver-
schreibungen wird auf der Internetseite der Emittentin sowie der
Luxemburger Börse (www.bourse.lu) veröffentlicht.
Zuteilung: Die Zuteilung der Schuldverschreibungen, die über die Zeich-
nungsbox gezeichnet oder direkt durch Close Brothers platziert
wurden, wird in Absprache zwischen der Emittentin und Close
Brothers festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegt, wer-
den die Close Brothers übermittelten bzw. zugegangenen Zeich-
nungsangebote, die entsprechend der Darstellung im Abschnitt
Angebotszeitraum“ dem jeweiligen Börsentag zugerechnet wer-
den, grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt. Sobald eine Über-
zeichnung vorliegt, werden zunächst die Zeichnungsaufträge, die
über die Zeichnungsbox eingegangen sind, zugeteilt. Etwaige noch
verbleibende Schuldverschreibungen werden den qualifizierten
Anlegern über Close Brothers zugeteilt. Im Übrigen ist die Emit-
tentin zusammen mit Close Brothers berechtigt, Zeichnungsange-
bote zu kürzen oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. An-
sprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebühren und
im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines
Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen
dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot
a/jointfilesconvert/379448/bgegeben hat.
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