AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 288

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F-47
18. Eventualverbindlichkeiten
Mit Ausnahme der nachstehend genannten Rechtsstreitigkeiten, sind weder die Gesellschaft noch ihre Tochter-
gesellschaften derzeit Gegenstand staatlicher Interventionen oder Partei eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens,
das wesentliche Auswirkungen auf die Rentabilität der AEG PS Gruppe haben könnte. Nach dem besten Wissen
der Geschäftsführung sind keine entsprechenden Verfahren anhängig.
Die deutsche Tochtergesellschaft der Gruppe ist derzeit an einem gerichtlichen Verfahren gegen einen Kunden
beteiligt, den sie auf Zahlung von ca. EUR 36,0 Mio. für die Lieferung von 104 Leistungsreglersystemen und -
modulen für Siliziumreaktoren gemäß Rahmenverträgen vom 12. Dezember 2007 und 25. April 2008 verklagt
hat. Laut der Geschäftsführung hatte sich der Kunde in diesen Rahmenverträgen zur Abnahme von insgesamt
294 Leistungsreglersystemen und -modulen bis 31. Dezember 2009 verpflichtet. Das Gerichtsverfahren ist der-
zeit beim Landgericht Stuttgart anhängig. Der Kunde hat kürzlich eine Widerklage eingereicht, in der er einen
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung geltend macht. Die Widerklage hat einen Streitwert von
EUR 12,7 Mio. zzgl. Zinsen als Schadensersatz. Die Geschäftsführung hält die Widerklage für gegenstandslos
und unbegründet.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass jegliche im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit entstehenden Rechts-
streitigkeiten, einschließlich arbeitsrechtlicher Klagen im verkürzten Konzernabschluss, in angemessenem Um-
fang Berücksichtigung fanden oder dass diese Rechtsstreitigkeiten zukünftig nicht zu wesentlichen Aufwendun-
gen seitens der Gruppe führen werden.
19. Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen
Die Tochtergesellschaften unterhalten sowohl untereinander als auch zu der Gesellschaft Beziehungen im Sinne
nahe stehender Unternehmen und Personen. Hierzu zählen Handelsgeschäfte und andere Geschäfte innerhalb der
Gruppe, die zu marktüblichen Konditionen durchgeführt werden. Ferner bestehen Beziehungen im Sinne nahe
stehender Personen mit Mitgliedern des Verwaltungsrats und Geschäftsführern, die am Eigenkapital der Gesell-
schaft beteiligt sind. Darüber hinaus bestehen Beziehungen im Sinne nahe stehender Personen mit den Mitglie-
dern des Verwaltungsrats, die eine Vergütung von der Gruppe erhalten.
Die Gesellschaft hat mit Herrn Brock und Herrn Huljak Übergangsvereinbarungen geschlossen, deren Bedin-
gungen vorsehen, dass sie ihre Ämter als Organmitglieder zum 1. August bzw. 31. Dezember 2010 niederlegen
werden. Gemäß diesen Vereinbarungen erhalten Herr Brock und Herr Huljak Abfindungszahlungen von insge-
samt EUR 1,779 Mio. Darüber hinaus werden alle ihnen nach Maßgabe ihrer Arbeitsverträge zustehenden Akti-
en zum Abfindungszeitpunkt unverfallbar. Herr Brock und Herr Huljak haben Anspruch auf jeweils 100.000
bzw. 50.000 Aktien. Die in diesem verkürzten Konzernzwischenabschluss ausgewiesenen Aufwendungen für
Aktienzuteilungen belaufen sich auf EUR 1,12 Mio. In dem verkürzten Konzernzwischenabschluss wurden für
die Abfindungszahlungen und Aktienzuteilungen, die diesen Organmitgliedern gemäß den Übergangsvereinba-
rungen zustehen, Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.
Im Mai 2010 gab die Gesellschaft die Ernennung von Dr. Horst J. Kayser zum neuen Chief Executive mit Wir-
kung zum 1. August 2010 bekannt. Am 23. Juli 2010 wurde Dr. Kayser zum Mitglied des Verwaltungsrats er-
nannt. Gemäß seinem Dienstvertrag mit der Gesellschaft hat Dr. Kayser zum ersten, zweiten und dritten Jah-
restag seiner Betriebszugehörigkeit Anspruch auf jeweils 40.000, 30.000 bzw. 30.000 Aktien der Gesellschaft.
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