AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 338

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F-97
Restrukturierungsmaßnahmen
Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird angesetzt, wenn die Gruppe einen detaillierten, forma-
len Restrukturierungsplan hat und die Restrukturierungsmaßnahmen bereits begonnen haben oder öffentlich
angekündigt wurden. Im Zusammenhang mit künftigen betrieblichen Verlusten werden keine Rückstellungen
gebildet.
l) Umsatzerlöse
Erlöse aus dem Verkauf von Gütern im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit sind zum beizulegenden Zeitwert
des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts zu bemessen, abzüglich Rücknahmen, Preisnachlässen und
Mengenrabatten. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn überzeugende Hinweise vorliegen, gewöhnlich in Form
a/jointfilesconvert/379448/bgeschlossener Kaufverträge, dass die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden
sind, auf den Käufer übertragen wurden, die Wiedererlangung der Gegenleistung wahrscheinlich ist, die damit
verbundenen Kosten und möglichen Rücknahmen von Gütern verlässlich geschätzt werden können, ein weiter
bestehendes Verfügungsrecht an den Gütern vorliegt und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt wer-
den kann. Ist die Gewährung von Preisnachlässen wahrscheinlich und kann deren Betrag verlässlich bestimmt
werden, werden die Preisnachlässe bei der Erfassung des Verkaufs als Minderung der Umsatzerlöse ausgewie-
sen.
Der Zeitpunkt der Übertragung der Risiken und Chancen variiert auf Grundlage der jeweiligen Bestimmungen
der Kaufverträge. Im Allgemeinen erfasst die Gruppe Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Geräten,
wenn eine vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden besteht, die Lieferung erfolgt ist, die Höhe der Umsatzer-
löse verlässlich bestimmt werden kann und der wirtschaftliche Nutzen aus der Transaktion der Gruppe zufließen
wird. Gleichzeitig werden ckstellungen für geschätzte Rücknahmen auf Grundlage der vertraglichen Bestim-
mungen und der bisherigen Forderungsstatistik ausgewiesen. In Vereinbarungen, bei denen der Kunde die end-
gültige Abnahme der Güter, Geräte, Leistungen oder Software vorgibt, werden die Umsatzerlöse in der Regel
aufgeschoben, bis alle Abnahmekriterien erfüllt sind.
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reparaturen und Wartungsaktivitäten für verkaufte
Güter werden ratierlich über die Leistungsperiode oder bei Erbringung der Leistung ausgewiesen. Umsatzerlöse
aus Schulungs- und Beratungsleistungen werden angesetzt, wenn die Leistungen erbracht werden.
Bei Produktverkäufen durch Wiederverkäufer und Vertriebshändler werden die Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der
Lieferung an den Vertriebshändler erfasst.
Werden zwei oder mehrere Umsatzaktivitäten oder Leistungskomponenten im Rahmen einer einzigen Vereinba-
rung veräußert, wird jede Leistungskomponente, die als einzelne Rechnungseinheit gilt, einzeln ausgewiesen.
Die Zuordnung der Gegenleistung aus Mehrkomponentenverträgen zu den einzelnen Rechnungseinheiten erfolgt
auf Grundlage des relativen beizulegenden Zeitwerts jeder Einheit. Ist der beizulegende Zeitwert des gelieferten
Gegenstands nicht verlässlich bestimmbar, werden die Umsatzerlöse basierend auf der Differenz aus der gesam-
ten Gegenleistung der Vereinbarung und dem beizulegenden Zeitwert des nicht gelieferten Gegenstands zuge-
ordnet.
Die Gruppe bildet auf der Grundlage vertraglicher Bestimmungen und ihrer Erfahrungswerte Rückstellungen für
Kosten aus Gewährleistungen, Rücknahmen aus Verkäufen und sonstige Wertberichtigungen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als Ertrag erfasst, da hierfür qualifizierte Ausgaben erfolgen. Aus-
genommen sind Zuwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögenswerten, die von den An-
schaffungskosten der Vermögenswerte a/jointfilesconvert/379448/bgezogen werden.
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