F-323
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht abgezinst und werden auf Grundlage des zu-
letzt gewählten Steuersatzes, welcher für das nächste Geschäftsjahr gilt, berechnet.
Um die Möglichkeit der Gruppe, Steueransprüche zu realisieren, zu bewerten wurden folgende Punkte berück-
sichtigt:
• Prognosen künftiger steuerlicher Ergebnisse
• Analyse der Gewinne oder Verluste in den letzten Jahren, ausschließlich derjenigen Posten, die sich
nicht wiederholen;
• historische Daten in Bezug auf die steuerlichen Ergebnisse der letzten Jahre.
o) Erfassung von Umsatzerlösen
Im Allgemeinen weist die Gruppe Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Anlagen aus, wenn eine ver-
tragliche Vereinbarung mit dem Kunden besteht, die Lieferung erfolgt ist, die Höhe der Erträge zuverlässig be-
wertet werden kann und der mit der Transaktion verbundene wirtschaftliche Nutzen der Gruppe wahrscheinlich
zufließen wird. Rückstellungen für geschätzte Erträge werden auf der Grundlage sowohl der Vertragsbedingun-
gen als auch der Erfahrung aus früheren Ansprüchen ausgewiesen.
In Vereinbarungen, in denen die Endabnahme der Waren, Anlagen, Dienstleistungen oder Software durch den
Kunden spezifiziert wird, werden die Umsatzerlöse in der Regel bis zur Erfüllung sämtlicher Abnahmekriterien
zurückgestellt.
Umsatzerlöse aus Fortbildungs- und Beratungsdienstleistungen werden ausgewiesen, wenn die Dienstleistungen
erbracht wurden.
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen über Vertriebspartner und Händler werden zum Zeitpunkt der Lieferung an
die Vertriebspartner erfasst.
Die Gruppe bildet auf der Grundlage vertraglicher Bestimmungen und ihrer Erfahrungswerte Rückstellungen für
Kosten aus Gewährleistungen, Rücknahmen aus Verkäufen und andere Preisnachlässe.
p) Anteilsbasierte Vergütung
Ein Management-Aktienprogramm ermöglicht es einigen wichtigen Mitgliedern der Geschäftsführung, Anteile
an der Gesellschaft zu erwerben und Optionen zu erhalten. Der beizulegende Zeitwert der eingeräumten Optio-
nen wird als Personalaufwand ausgewiesen und zieht eine entsprechende Eigenkapitalerhöhung nach sich. Der
beizulegende Zeitwert wird zum Tag der Gewährung bewertet und über den Zeitraum verteilt, in dem die Ar-
beitnehmer bedingungslosen Anspruch auf die Optionen haben. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optio-
nen wird unter Verwendung eines Bewertungsmodells ermittelt, bei dem die Bedingungen, zu denen die Optio-
nen gewährt wurden, berücksichtigt werden. Der als Arbeitnehmeraufwendung ausgewiesene Betrag wird je-
weils angepasst, um die tatsächliche Anzahl der Anteilsoptionen widerzuspiegeln.
q) Finanzinstrumente
Nicht-derivative Finanzinstrumente umfassen Anlagen in Aktien und Schuldverschreibungen, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Darlehen
und Fremdkapitalaufnahmen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbind-
lichkeiten.
Nicht-derivative Finanzinstrumente werden erstmalig zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, zuzüglich - im
Falle von Finanzinstrumenten, die nicht als erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden -
aller ihnen direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Nach dem erstmaligen Ansatz der nicht-derivaten Finanz-
instrumenten werden diese, sofern es sich bei ihnen nicht um bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitio-
nen, um zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und um erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte handelt, zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
wobei die Methode des effektiven Zinssatzes abzüglich des Wertminderungsaufwands angewandt wird.
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