F-205
Beteiligungen der Directors
Am 26. Juni 2008 erwarb die LCP1 Limited („LCP1“), eine von Herrn Lahnstein zusammen mit Herrn Professor
R. Berger und Herrn Dr. Middelhoff, die die Minderheitsbeteiligung halten (die „Sponsoren“), beherrschte
Gesellschaft, insgesamt 7.450.000 Aktien. Unser Director ohne Geschäftsführungsbefugnis, Herr Dr. Bahlmann,
kaufte 50.000 Aktien (zusammen mit den von den Sponsoren erworbenen Aktien als „Gründungsaktien“
bezeichnet). Die Gründungsaktien wurden zu einem Gesamtpreis von EUR 10.000 (oder zirka EUR 0,001333 je
Aktie) gekauft. 1.250.000 der 7.500.000 Gründungsaktien wurden beim Börsengang automatisch
zurückgenommen.
Ferner erwarben die Sponsoren vor dem Börsengang 6.000.000 Optionsscheine zu einem Preis von EUR 1,00 je
Optionsschein (die „Sponsor-Optionsscheine“) (EUR 6.000.000 insgesamt). Zum Zeitpunkt des Börsengangs
erwarben Herr F. O. Lahnstein, Herr Professor R. Berger und Herr Dr. Middelhoff weitere 2.000.000 Einheiten
zu einem öffentlich angebotenen Preis von EUR 10. Jede Einheit setzt sich aus einer rücknehmbaren
nennwertlosen Stammaktie an der Gesellschaft („Publikumsaktie“) und einem Optionsschein
(„Publikumsoptionsschein“) zusammen.
Die Gründungsaktien und Publikumsaktien sowie die Sponsor-Optionsscheine und Publikumsoptionsscheine, die
die Mitglieder des Verwaltungsrats innehatten, wurden auf die Stichting Administratiekantoor Germany1
Acquisition Limited (die „Stiftung“) übertragen. Die von der Stiftung gehaltenen Aktien sind frühestens
übertragbar, austauschbar oder werden freigegeben
(i) zum Zeitpunkt der Liquidation der Gesellschaft oder
(ii) ein Jahr nach Vollzug unseres Unternehmenszusammschlusses, wobei der früher eintretende Zeitpunkt
maßgeblich ist.
Die von der Stiftung gehaltenen Optionsscheine sind frühestens übertragbar, austauschbar oder werden
freigegeben (wobei der früher eintretende Zeitpunkt maßgeblich ist)
(i) zum Zeitpunkt der Liquidation der Gesellschaft oder
(ii) dem später eintretenden der nachfolgenden Ereignisse:
(a) ein Jahr nach dem Zulassungstag; oder
(b) dem Vollzug unseres Unternehmenszusammschlusses.
Aktienrechte
Mit den Publikumsaktien sind die folgenden Rechte verbunden:
(i) Stimmrechte
Vorbehaltlich etwaiger mit einer oder mehrerer Aktiengattungen verbundenen Rechte oder Restriktionen hat
jeder Aktionär bei einer Abstimmung durch Handzeichen eine Stimme pro Aktie, deren Inhaber er ist. Bei einer
Abstimmung können die Stimmrechte entweder persönlich oder durch einen Stimmrechtsbevollmächtigten
ausgeübt werden.
(ii) Dividenden
Inhaber von Publikumsaktien haben Anspruch auf Dividenden oder sonstige ausschüttungsbaren Gewinne, deren
Ausschüttung im Hinblick auf einen Berichtszeitraum beschlossen wurde, oder auf sonstige Erträge oder
Anteilsrechte hieran.
(iii) Ausschüttungen bei Auflösung
Bei einer freiwilligen oder aus sonstigen Gründen stattfindenden Auflösung wird der Wert der Vermögenswerte
zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung zwischen den Publikumsaktionären gemäß ihrem Aktienbestand nach Tilgung
aller sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und Kosten aufgeteilt.
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