AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 140

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Das staatliche chinesische Fördersystem für Solarenergie besteht aus einem Einspeisetarif in Verbindung
mit einer behördlichen Genehmigung von Projekten. Jedes Solarstromprojekt muss zunächst von der Re-
gierung – bestehend aus der Zentralregierung und den lokalen Regierungsstellen – genehmigt werden.
Wird ein Projekt genehmigt, legt die Regierung für jedes Einzelprojekt einen geeigneten Einspeisetarif
fest. Nach der Genehmigung eines Solarstromprojekts durch die Regierung wird von der Preisfestset-
zungsabteilung des Staatsrats der Einspeisetarif für von dem betreffenden Projekt erzeugten Strom auf
Grundlage angemessener Erzeugungskosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns festgelegt.
Am 26. Dezember 2009 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NPC) –
das chinesische Legislativorgan – einen Gesetzentwurf zur Abänderung des chinesischen Erneuerbare-
Energien-Gesetzes. Das a/jointfilesconvert/379448/bgeänderte Gesetz trat im April 2010 in Kraft. Ziel der Abänderung des EE-
Gesetzes ist in erster Linie die Förderung der Entwicklung von Stromnetzen. Dieses Ziel wird nunmehr
auch im Arbeitsbericht des Nationalen Volkskongresses zur diesjährigen Jahresversammlung hervorge-
hoben, auf dem die Entwicklung eines Smart Grid als eines der Ziele der Regierung im Energiebereich
unterstrichen wurde. Neben einer neuen allgemeinen Verpflichtung von Netzbetreibern, den Aufbau von
Stromnetzen auszubauen und Smart Grid-Technologie zu verwenden, um die Fähigkeit zur Nutzung er-
neuerbarer Energien zu steigern, ist die wichtigste Neuerung die Schaffung einer Quote für erneuerbare
Energien. Künftig wird das Energieministerium des Staatsrats eine Mindestquote für die landesweite
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien festlegen und Umsetzungsmaßnahmen ausarbeiten und über-
wachen, um dafür Sorge zu tragen, dass sämtlicher von Erneuerbare-Energien-Projekten erzeugter Strom
von den Netzbetreibern a/jointfilesconvert/379448/bgenommen wird. Im Rahmen des EE-Gesetzes von 2006 wurde ein Entwick-
lungsfonds aufgelegt und vom Staat mit Mitteln ausgestattet, aus dem Beihilfen und Darlehen an Erzeu-
ger von erneuerbaren Energien ausgereicht werden. Nach Maßgabe des a/jointfilesconvert/379448/bgeänderten Gesetzes wird zu-
sätzlich zu den vom Staat eingebrachten Mitteln ein Erneuerbare-Energien-Aufschlag auf den landesweit
verkauften Strom erhoben, um damit die Finanzierung des Entwicklungsfonds zu unterstützen.
Aktionärsstruktur der Emittentin
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Aktionärsstruktur und die jeweilige prozentuale
Beteiligung der Aktionäre am Grundkapital der Emittentin zum Datum des Prospekts, soweit die Emitten-
tin von Aktienbeständen von mehr als 3 % der Gesamtanzahl von Aktien in Kenntnis gesetzt wurde.
Aktienäre
Name des Aktionärs Gesamtzahl der Aktien in %
Ripplewood
1
14.793.696 29,4 %
Deutsche Bank² 11.578.260 23,0 %
STAK Germany1 Acquisition Limited³ 8.250.000 16,4 %
Fidelity International Management 2.437.070 4,9 %
Brock Trust L.L.C.
4
2.439.886 4,9 %
GLG Partners LP 1.600.000 3,2 %
Sonstige 7.537.112 19,0 %
Summe 50.236.024
100 %
1
Ripplewood umfasst die folgenden von Timothy Collins kontrollierten Fonds: Ripplewood Partners II Parallel Fund LP, Rip-
plewood Partners II Offshore Parallel Fund LP, RP II GP LLC, Ripplewood Partners II GP LP, RP II RHJ Partners LP und
RP II RHJ Co-Investment.
2
Deutsche Bank umfasst die folgenden zur Deutsche Bank Gruppe gehörenden Gesellschaften: Deutsche Bank AG, DB Equity
S.A.R.L. und DB PrivateMandat SICAV.
3
Die STAK Germany1 Acquisition Limited ist eine nach niederländischem Recht errichtete Stiftung, die die Aktien des Grün-
dungsgesellschafters LCP1 Limited verwaltet, einer von Florian Lahnstein kontrollierten Gesellschaft.
4
Bruce Brock und Robert Hulja sind Begünstigte des Brock Trust L.L.C.
Zum 30. September 2010 hielt die Emittentin unmittelbar 150.000 eigene Aktien. Weitere 3.000.000 Ak-
tien wurden von einem Treuhänder im Namen der Verkäufer und anderer ehemaliger AEG PS Gruppe-
Gesellschafter treuhänderisch verwahrt, um potenzielle in Aktien zu leistende Earn-out-Zahlungen
(2.500.000 Aktien) und Steuerverbindlichkeiten (500.000 Aktien) der Emittentin abzudecken. Seit dem
30. September 2010 haben die Emittentin und Ripplewood hinsichtlich der Steuerverbindlichkeiten ver-
einbart, dass 5 der für die Steuerverbindlichkeiten treuhänderisch gehaltenen Aktien an die Emittentin
und die restlichen Aktien an die Verkäufer ausgeschüttet werden.
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