AEG 21604 G Bedienungsanleitung Seite 286

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F-45
Die staatlichen Darlehen sind unverzinslich und in jährlichen Raten zu je EUR 0,062 Mio. zurückzuzahlen.
Es bestehen zwei unbesicherte Bankkredite mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 0,2 Mio. (0 % Zinsen) bzw.
EUR 0,3 Mio. (Zinsen zu Euribor zuzüglich 2,5 %). Zum 30. September 2010 belaufen sich die jeweiligen
Buchwerte auf EUR 0,184 Mio. bzw. EUR 0,3 Mio. Die Darlehen sind in monatlichen Raten über einen Zeit-
raum von drei bzw. fünf Jahren zu tilgen.
Im Juli 2010 erhielt die Gruppe zwei kurzfristige Banküberbrückungskredite in Höhe von insgesamt
EUR 10 Mio. für die Finanzierung der Errichtung der Solarstromparks der Gruppe in Italien. Die Darlehen die-
nen der Zwischenfinanzierung, wobei eine vollständige Projektfinanzierung bei Beendigung der Errichtung und
Anbindung an das Netz zur Verfügung stehen wird. Ein Darlehen wird zum Dreimonats-Euribor zuzüglich 2 %
verzinst und läuft am 31. März 2011 aus. Das zweite Darlehen mit 3,5 % Verzinsung läuft am 30. April 2011
aus. Beide Darlehen sind auf Verlangen rückzahlbar und durch die AEG Power Solutions BV garantiert.
17. Vertragliche Verpflichtungen und bilanzunwirksame Verpflichtungen
a) Vertragliche Barverpflichtungen
Die folgende Tabelle stellt die Mindestzahlungen dar, die die Gruppe zukünftig aufgrund ihrer Verträge und
festen Verpflichtungen leisten muss. Beträge im Zusammenhang mit Finanzierungsleasingverpflichtungen wer-
den vollständig in der verkürzten Konzernbilanz ausgewiesen.
Zum 30. September 2010
in Mio. Euro
weniger als
1 Jahr 1–3 Jahre 4–6 Jahre Summe
Operating-Leasingverhältnisse
................................
2,152 4,069 1,987 8,208
Unbedingte Kaufverpflichtungen
................................
28,475 0,721 0,107 29,303
Summe................................................................
.............
30,627 4,790 2,094 37,511
Die unbedingten Kaufverpflichtungen stehen im Zusammenhang mit dem Erfordernis, feste Verpflichtungen zur
Abnahme von Bauteilen für die Herstellung der Produkte der Gruppe einzugehen. Ein wesentlicher Teil der
Kaufverpflichtungen steht im Zusammenhang mit bestimmten Kundenaufträgen.
Im Zeitraum zum 30. September 2010 beliefen sich die Leasingzahlungen im Rahmen von Operating-
Leasingverhältnissen auf EUR 4,034 Mio. (2009: EUR 0,295 ).
b) Sonstige Verpflichtungen
Zum 30. September 2010
in Mio. Euro
weniger als
1 Jahr 1–3 Jahre 4–6 Jahre Summe
Garantien................................
................................
3,194 2,806 0,177 6,177
Die Garantien betreffen im Rahmen von Kundenaufträgen geleistete Bürgschaften und Garantien, werden jedoch
ohne Bürgschaften und Garantien ausgewiesen, die durch Barsicherheiten besichert sind.
c) Markenlizenzvereinbarung
Mit Wirkung zum 1. Juli 2008 schloss die AEG PS eine Markenlizenzvereinbarung (die „AEG-Lizenz“) mit der
AB Electrolux ab, in der der Gesellschaft das Recht eingeräumt wird, die Marke AEG PS für einen Zeitraum von
zunächst zehn Jahren zu nutzen. Auf Grundlage eines prozentualen Anteils am Nettoverkaufspreis der entspre-
chenden Markenprodukte ist eine jährliche Umsatzbeteiligung zu entrichten, wobei für 2010 eine Mindestum-
satzbeteiligung in he von EUR 2.783 Mio. vorgesehen ist. Die AEG PS und die Electrolux nahmen am
27. Juli 2010 eine Änderung der AEG-Lizenz vor, um die von der Lizenz abgedeckten Produktreihen zu erwei-
tern und um die Verkaufsziele und Mindestumsatzbeteiligungsziele bis 2014 festzulegen. Die Lizenzdauer wurde
bis 2028 verlängert.
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