
F-211
Ausfallrisiko
Ein Ausfallrisiko entsteht, wenn Vertragsparteien ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und
dadurch die Höhe der zukünftigen Mittelzuflüsse aus finanziellen Vermögenswerten, die zum Bilanzstichtag
verfügbar sind, verringert werden könnten. Für die Gesellschaft treuhänderisch gehaltene Barguthaben sowie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Gesellschaft werden von der Deutsche Bank International
Limited, Guernsey und Deutsche Global Liquidity Series PLC Money Market Fund unterhalten. Dadurch wird
das Ausfallrisiko der Gesellschaft aus den Finanzanlagen in den Money Market Fonds zum großen Teil begrenzt.
Die Gesellschaft überwacht die Einbringung von Barvermögen fortlaufend und stellt sicher, dass die
Bewertungen ihrer Vertragsparteien kontinuierlich überwacht werden. Standard & Poor hat die Deutsche Bank
International Limited mit A+ und die Deutsche Global Liquidity Series PLC Money Market Fund mit AAA
bewertet, was das Ausfallrisiko der Gesellschaft verringert.
Die Alterstruktur von Forderungen stellt sich wie folgt dar:
Unter 1
Jahr
1 bis 5
Jahre
Mehr als
5 Jahre
Gesamt
31. Dezember 2008
EUR
EUR
EUR
EUR
Vorauszahlungen................................
30.438
-
-
30.438
Kreditkarteneinlagen................................
60.000
-
-
60.000
90.438
-
-
90.438
Maximales Risiko
Das maximale Ausfallrisiko der Gesellschaft ist nachstehend aufgeführt:
Buchwert
Maximales
Risiko
31. Dezember 2008
EUR
EUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente................................
2.581.683
2.581.683
Treuhandkonto ................................................................................................
249.914.110
249.914.110
Forderungen................................................................................................
90.438
90.438
252.495.793
252.495.793
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihren
Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.
Nach Auffassung der Gesellschaft sind die außerhalb des Treuhandkontos verfügbaren Mittel zuzüglich von in
Höhe von bis zu EUR 4.300.000 aus dem Treuhandkonto erzieltbaren Zinserträgen, die freigegegeben werden
können, ausreichend, um die vor Vollzug eines Unternehmenszusammschlusses entstehenden Kosten zu decken.
Die Gesellschaft überwacht die entstehenden Kosten fortlaufend.
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