
Batteriefibel
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Teilweise Freistellung – Wattstunden
Die Freistellung für Lithium-Ionen-Batterien/Zellen basiert ab 2009 auf der Leistung in Wattstun-
den und nicht mehr auf dem Lithiumgehalt in der Batterie!
Die Freistellung für Lithium-Metall-Batterien/Zellen basiert auch zukünftig noch auf dem Lithi-
umgehalt!
▶ Lithium-IONEN-Zellen: maximal 20 Wh
▶ Lithium-IONEN-Batterien: maximal 100 Wh
▶ Lithium-METALL-Zellen: 1 g Lithium
▶ Lithium-METALL-Batterien: 2 g Lithium
Die Errechnung der Leistung kann durch das Multiplizieren der Stromstärke mit der Spannung
erfolgen! Diese beiden Angaben sind auf Batterien/Zellen meist zu finden!
Beispiel: Spannung: 3,7 Volt
Stromstärke: 900 mAh = 0,9 Ah
Leistung: 3,7 * 0,9 = 3,33 Wh
Die Angabe über die Leistung in Wattstunden muss vom Hersteller ab 2009 auf der Außenseite
jeder Verpackung angebracht werden� Alle vorher hergestellten Batterien/Zellen dürfen noch bis
Dezember 2010 transportiert werden�
Teilweise Freistellung – Gewichtsbeschränkung
Die Bruttomasse der Versandstücke darf 30 kg nicht überschreiten, es sei denn, die Batterien/Zel-
len sind in Ausrüstungen eingebaut oder mit Ausrüstungen verpackt�
▶ Die maximal für die Beförderung zugelassene Menge an Batterien/Zellen je Verpackung ist
eingeschränkt auf die minimale Menge die gebraucht wird, um die Ausrüstung in Betrieb zu
nehmen, plus 2 Reserve-Batterien/Zellen.
Teilweise Freistellung – Verpackungsanforderung
Verpackungsanforderungen für Lithium-Ionen/Metall-Batterien und -Zellen:
▶ Zellen und Batterien müssen in Innenverpackungen verpackt sein, welche die Batterie bzw.
Zelle VOLLSTÄNDIG umschließen!
▶ Zellen und Batterien müssen vor KURZSCHLUSS GESCHÜTZT verpackt sein!
▶ Zellen und Batterien müssen vor Berührung durch leitendes Material geschützt werden!
▶ Jede Verpackung muss in der Lage sein, einen Falltest aus 1,2 m Höhe aus jeder Richtung
und Aufschlagwinkel ohne Beschädigung zu überstehen, ohne Verlagerung und Freisetzung
des Inhalts!
Oben aufgeführte Verpackungsvoraussetzungen treffen nicht auf Batterien/Zellen IN Ausrüstung
verpackt (UN3481 und UN3091) zu, wenn die Batterien/Zellen einen gleichartigen Schutz vor
Beschädigung durch die Ausrüstung erfahren und die Ausrüstung in ausreichend stabiler und
sicherer Verpackung verpackt wurde�
Ausnahmen – teilweise Freistellung
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