AEG 95752 G Bedienungsanleitung Seite 200

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Batteriefibel
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Teilweise Freistellung – Wattstunden
Die Freistellung für Lithium-Ionen-Batterien/Zellen basiert ab 2009 auf der Leistung in Wattstun-
den und nicht mehr auf dem Lithiumgehalt in der Batterie!
Die Freistellung für Lithium-Metall-Batterien/Zellen basiert auch zukünftig noch auf dem Lithi-
umgehalt!
Lithium-IONEN-Zellen: maximal 20 Wh
Lithium-IONEN-Batterien: maximal 100 Wh
Lithium-METALL-Zellen: 1 g Lithium
Lithium-METALL-Batterien: 2 g Lithium
Die Errechnung der Leistung kann durch das Multiplizieren der Stromstärke mit der Spannung
erfolgen! Diese beiden Angaben sind auf Batterien/Zellen meist zu finden!
Beispiel: Spannung: 3,7 Volt
Stromstärke: 900 mAh = 0,9 Ah
Leistung: 3,7 * 0,9 = 3,33 Wh
Die Angabe über die Leistung in Wattstunden muss vom Hersteller ab 2009 auf der Außenseite
jeder Verpackung angebracht werden� Alle vorher hergestellten Batterien/Zellen dürfen noch bis
Dezember 2010 transportiert werden�
Teilweise Freistellung – Gewichtsbeschränkung
Die Bruttomasse der Versandstücke darf 30 kg nicht überschreiten, es sei denn, die Batterien/Zel-
len sind in Ausrüstungen eingebaut oder mit Ausrüstungen verpackt�
Die maximal für die Beförderung zugelassene Menge an Batterien/Zellen je Verpackung ist
eingeschränkt auf die minimale Menge die gebraucht wird, um die Ausrüstung in Betrieb zu
nehmen, plus 2 Reserve-Batterien/Zellen.
Teilweise Freistellung – Verpackungsanforderung
Verpackungsanforderungen für Lithium-Ionen/Metall-Batterien und -Zellen:
Zellen und Batterien müssen in Innenverpackungen verpackt sein, welche die Batterie bzw.
Zelle VOLLSTÄNDIG umschließen!
Zellen und Batterien müssen vor KURZSCHLUSS GESCHÜTZT verpackt sein!
Zellen und Batterien müssen vor Berührung durch leitendes Material geschützt werden!
Jede Verpackung muss in der Lage sein, einen Falltest aus 1,2 m Höhe aus jeder Richtung
und Aufschlagwinkel ohne Beschädigung zu überstehen, ohne Verlagerung und Freisetzung
des Inhalts!
Oben aufgeführte Verpackungsvoraussetzungen treffen nicht auf Batterien/Zellen IN Ausrüstung
verpackt (UN3481 und UN3091) zu, wenn die Batterien/Zellen einen gleichartigen Schutz vor
Beschädigung durch die Ausrüstung erfahren und die Ausrüstung in ausreichend stabiler und
sicherer Verpackung verpackt wurde�
Ausnahmen – teilweise Freistellung
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