AEG SANTO 2532E Bedienungsanleitung

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www.bundesnetzagentur.de
Preishöhenkontrolle der Trassenentgelte
und der sonstigen Dienstleistungen
Workshop zum Eisenbahnrecht
12. Mai 2011
Prof. Dr. Karsten Otte, Abteilungsleiter Eisenbahnregulierung
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Inhaltsverzeichnis

Seite 1 - Workshop zum Eisenbahnrecht

www.bundesnetzagentur.dePreishöhenkontrolle der Trassenentgelteund der sonstigen DienstleistungenWorkshop zum Eisenbahnrecht 12. Mai 2011Prof. Dr. Kar

Seite 2

10Übersicht2. Prüfung des Trassenpreissystems¾ Bisherige Teilprüfungen¾ Fortentwicklung der Prüfung1. Regulierungsmaßstab¾ Gesetzliche Anforderungen¾

Seite 3 - Übersicht der Zahlungsströme

11Bisherige Teilprüfungen - MinderungTeilprüfung des Trassenpreissystems der DB Netz AGBescheid vom06.04.2009¾ Rechtsgrundlage für die Minderungsreglu

Seite 4 - Gesetzliche Anforderungen I

12Bisherige Teilprüfungen - RegionalfaktorenBescheid vom05.03.2010¾ Bundesnetzagentur sieht in den Regionalfaktoren einen Verstoß gegen das Gebot der

Seite 5 - Gesetzliche Anforderungen II

13Bisherige Teilprüfungen - weitere BeispieleSondertrassenzuschlag¾ Die DB Netz AG belegte Trassen im Gelegenheitsverkehr mit einem Aufschlag, da durc

Seite 6 - Gesetzliche Anforderungen III

14Übersicht2. Prüfung des Trassenpreissystems¾ Bisherige Teilprüfungen¾ Fortentwicklung der Prüfung1. Regulierungsmaßstab¾ Gesetzliche Anforderungen¾

Seite 7 - Gesetzliche Anforderungen IV

15Fortentwicklung der Prüfung IEntgelthöhen¾ Gemäß § 21 Abs. 7 EIBV teilt die DB Netz AG der Bundesnetzagentur jährlich die für die kommende Fahrplanp

Seite 8

16Fortentwicklung der Prüfung IIEntgeltstruktur¾ Im Rahmen der turnusgemäßen Änderungen der SNB erfolgten seitens der DB Netz AG bereits häufiger auch

Seite 9 - Speziell: Kapitalkosten

17Position BNetzAVar. Einzelkosten ≈ GrenzkostenFixe EinzelkostenbGemeinkostenDirekt zuzuordnende KostenZu verteilende Kosten§ 14 (4) AEG „unmittelbar

Seite 10 - Übersicht

18Übersicht2. Prüfung des Trassenpreissystems¾ Bisherige Teilprüfungen¾ Fortentwicklung der Prüfung1. Regulierungsmaßstab¾ Gesetzliche Anforderungen¾

Seite 11 - 06.04.2009

19Bisherige PrüfungÜberprüfung des Stationspreissystems der DB Station & Service AG:Bescheid vom10.12.2009¾ Die Entgeltfestsetzung entspricht nich

Seite 12 - 05.03.2010

2Übersicht2. Prüfung des Trassenpreissystems¾ Bisherige Teilprüfungen¾ Fortentwicklung der Prüfung1. Regulierungsmaßstab¾ Gesetzliche Anforderungen¾ S

Seite 13

20Übersicht2. Prüfung des Trassenpreissystems¾ Bisherige Teilprüfungen¾ Fortentwicklung der Prüfung1. Regulierungsmaßstab¾ Gesetzliche Anforderungen¾

Seite 14

21Fortentwicklung der Prüfung¾ Die Bundesnetzagentur erwirkte eine gesamthafte Überarbeitung des Stationspreissystem der DB Station & Service AG.¾

Seite 15 - Fortentwicklung der Prüfung I

224. AusblickÜbersicht2. Prüfung des Trassenpreissystems¾ Bisherige Teilprüfungen¾ Fortentwicklung der Prüfung1. Regulierungsmaßstab¾ Gesetzliche Anfo

Seite 16

23Ausblick¾ Die Gespräche zur endgültigen Festlegung von zulässigen Renditen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden in diesem Jahr abgeschlossen

Seite 17

24Im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung der Prüfkonzepte zur Entgelt-höhenkontrolle sieht sich die Bundesnetzagentur Markt-, Regulierungs-, Ressourc

Seite 18

25Durchführung der Prüfung I¾ Wie ist das Rechnungswesen des EIU strukturiert?Æ Welches Rechnungslegungsregime wird angewandt (HGB/IFRS/etc.)?Æ Wie si

Seite 19 - Bisherige Prüfung

26Durchführung der Prüfung IIDurchführung im 2-Schritt-Verfahren2. Schritt: Hauptprüfung, untergliedert in unterschiedliche Abschnitte¾ Versenden von

Seite 20

27AbschlussHerzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Kontakt:Prof. Dr. Karsten OtteAbteilungsleiter EisenbahnregulierungBundesnetzagenturTulpenfeld 4531

Seite 21 - Fortentwicklung der Prüfung

3Übersicht der ZahlungsströmeFinanzierungs-verpflichtungdes BundesDB EIUInfrastrukturkostendarin enthalten:EntgelteSGVEntgelteSPFVEntgelteSPNVAufgaben

Seite 22

4Gesetzliche Anforderungen IBetreiber von Schienenwegen - Entgelthöhe§ 14 Abs. 4 Satz 1 AEGBetreiber von Schienenwegen haben ihre Entgelte nach Maßgab

Seite 23 - Ausblick

5Gesetzliche Anforderungen IIBetreiber von Schienenwegen - Entgeltstruktur§ 14 Abs. 4 Satz 2 und 3 AEG² Hierbei können sie Aufschläge auf die Kosten,

Seite 24 - Anforderungen an Prüfkonzepte

6Gesetzliche Anforderungen IIIBetreiber von Schienenwegen - Entgeltstruktur§ 21 Abs. 4 EIBVVerursacht eine Verkehrsleistung gegenüber anderen Verkehrs

Seite 25 - Durchführung der Prüfung I

7Gesetzliche Anforderungen IV§ 14 Abs. 5 Satz 1 AEGEisenbahninfrastrukturunternehmen haben ihre Entgelte für den Zugang zu Serviceeinrichtungen einsch

Seite 26 - Durchführung der Prüfung II

8Übersicht2. Prüfung des Trassenpreissystems¾ Bisherige Teilprüfungen¾ Fortentwicklung der Prüfung1. Regulierungsmaßstab¾ Gesetzliche Anforderungen¾ S

Seite 27 - Abschluss

9Speziell: KapitalkostenEntwicklung des Eisenbahninfrastruktursektors¾ Veränderung der wirtschaftlichen Situation der Eisenbahninfrastrukturbetreiber

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